Den Beginn der„kalten" Jahreszeit möchte ich wieder zum Anlass nehmen auf die Schneeräum- und Streupflicht der Anlieger für den Bereich der Gemeinde Munkbrarup hinzuweisen. Der Schnee darf nicht vom Gehweg auf die angrenzende Fahrbahn geräumt werden. Sofern die erforderliche Breite gewährleistet ist, kann der Schnee auf dem an der Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges so gelagert werden, dass der Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee frei zu halten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
Auch an die Anlieger von Straßen ohne ausgewiesene Gehwege möchte ich appellieren, den Fahrbahnrandstreifen vor ihrem Grundstück bei Eis- und Schneeglätte zu streuen bzw. zu räumen. Ich möchte darauf hinweisen, dass ein Räumen bei Eis- und Schneeglätte im Sinne aller Ein- und Anwohner der Gemeinde ist.
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